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"Hat ihr Unternehmen eine Verfahrensübericht? Die Verfahrensübersicht nach Paragraph 4g Abs.2 BDSG. Die Verfahrensübersicht ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt einen sehr wichtigen Bestandteil der rechtlichen Grundlagen und Anforderungen an den betrieblichen Datenschutz dar!

Datenschutz für Behörden - unsere Dienstleistungen

Prüfung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nach § 4 ThuerDSG
Treffen der technischen und organisatorischen Maßnahmen, welche erforderlich sind, um die Ausfürhung der Vorschriften über den Datenschutz entsprechende Datenverarbeitung zu gewährleisten nach § 9 ThuerDSG
Führen eines Verzeichnisses der automatisierten Verfahren, welche personenbezogene Daten verarbeiten nach § 10 ThuerDSG
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Beratung im Bereich Datenschutz (Datenschutzberatung)

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